UNICEF-Lagebericht
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen […] ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ (Art. 3 Abs.1 UN-Kinderrechtskonvention)
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen […] ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ (Art. 3 Abs.1 UN-Kinderrechtskonvention)