Ab dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen regelt und EU-weit vereinheitlicht. Doch was bedeutet das konkret für Vereine und andere ehrenamtliche Gruppen, die Daten von Mitgliedern oder BesucherInnen erheben? Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, sorgt im Webinar für Aufklärung.
Die ‚anstiftung‘: Datenschutz-Grundverordnung für kleine Vereine
Beitrag veröffentlicht
in
von
Schlagwörter: