Organisationen stärken
— Gesellschaft gestalten.
Unsere Angebote richten sich besonders an Initiativen und Organisationen, die in der Inklusions-, Migrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind.
Termine

Jubiläumsfeier: 10 Jahre House of Resources
04. JUN 26 | präsenz

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Von House of Resources

Hier geht´s zum NEUEN Leitfaden:
Leitfaden: Erste Schritte als Verein
Eine Orientierungshilfe für Initiativen, die gern einen Verein gründen möchten. Unter anderem mit einer Checkliste für den Ablauf einer Gründung sowie Informationen zur Satzung und zum Thema Gemeinnützigkeit. Der Leitfaden soll eine Vereinsgründung erleichtern und zum besseren Verständnis beitragen, was bei einer Gründung zu beachten ist.
Wie geht es nach der Vereinsgründung weiter? Was gibt es zu beachten? Welche Aufgaben stehen euch bevor? Hier findet ihr die Antworten!

Hier geht´s zur Checkliste:
Checkliste: Von der Idee zum Förderantrag
Die Checkliste ist ein Ergebnis der Arbeit der Projektschmiede der Akademie für Ehrenamtlichkeit.
Eine Orientierungshilfe für Initiativen, die gern einen Verein gründen möchten. Unter anderem mit einer Checkliste für den Ablauf einer Gründung sowie Informationen zur Satzung und zum Thema Gemeinnützigkeit. Der Leitfaden soll eine Vereinsgründung erleichtern und zum besseren Verständnis beitragen, was bei einer Gründung zu beachten ist.
Hier geht´s zum Podcast:
Der House of Resources Berlin Podcast!
Mit unserem Podcast versuchen wir eine Plattform für Vereine und Initiativen zu schaffen um ihre Arbeit, Erfahrungen und Ideen zu teilen. Somit entsteht ein Mehrwert für andere Vereine und Initiativen, die aus diesem Erfahrungsschatz schöpfen können. Darüber hinaus entsteht ein zeitbegleitendes digitales Archiv des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Aktuelles
Stellenauschreibung: Werkstudent*in ÖA und Verwaltung
Wir suchen Verstärkung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung für 10 Stunden in der Woche. Bewerbungsfrist ist der 31.03.2026. Mehr Infos in der Stellenausschreibung.
Pro Bono Rechtsberatung von UPJ
Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung richtet sich mit ihrem Vermittlungsangebot an Non-Profit-Organisationen, die in Deutschland tätig sind oder dies anstreben und nicht in der Lage sind, finanzielle Mittel für die Rechtsberatung aufzuwenden. UPJ berät beispielsweise zu Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Versicherung, Haftung, Zuwendungs- und Vergaberecht uvm.
Kostenlose Beratungen mit Expert*innen
Die Pro Bono Allianz vermittelt kostenfreie Rechtsberatung und professionelle Unterstützung in anderen Fachbereichen in der Organisationsentwicklung, Kommunikation, IT, Finanzen oder Strategie. Die Hilfe erfolgt durch engagierte Fachleute und Kanzleien, die ihr Know-how unentgeltlich für gemeinnützige Organisationen, Initiativen und soziale Projekte einsetzen. Anfragen sind jederzeit möglich, Voraussetzung ist ein klarer Unterstützungsbedarf und die anerkannte Gemeinnützigkeit.

Starthilfe für den Aufbau neuer Organisationen
Die Bewegungsstiftung bietet Starthilfe für den Aufbau neuer Organisationen an und vergibt Kampagnenförderung, sowie langfristige Unterstützung an Organisationen in Form von Basisförderung. Darüber hinaus stärkt die Stiftung soziale Bewegungen strategisch mit Beratung und Begleitung und veranstaltet regelmäßig Seminare und Tagungen, bei denen sich die Aktiven vernetzen und voneinander lernen können.
Die nächste Bewerbungsfrist endet am 7. April 2026.
Helfende Hand – Förderpreis des BMI
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zeichnet mit dem Förderpreis „Helfende Hand“ Projekte im Bevölkerungsschutz aus, die sich durch besonderes Engagement, Innovation oder Nachwuchsförderung hervorheben. Ab März 2026 wird das Bewerbungsportal wieder geöffnet.

Allgemeine Projektförderung durch den Fonds Soziokultur
Die Allgemeine Projektförderung ist ein Förderprogramm für partizipative soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können mind. 5.000 Euro und max. 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Nächstmögliche Antragstellung: 2. April – 2. Mai 2026

Lotto-Stiftung Berlin
Die LOTTO-Stiftung Berlin unterstützt Projekte in Berlin, für Berliner Einrichtungen oder Projekte, die im Interesse Berlins liegen. Anträge sollten 9 Monate vor Projektbeginn gestellt werden.

Integrationsfonds in den Berliner Bezirken
Der Integrationsfonds ist ein Instrument zur Förderung von Projekten, die Partizipation, Integration und Migration im Sozialraum gezielt unterstützen. Er stärkt zivilgesellschaftliche, migrantische Akteur*innen und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Berliner Nachbarschaften. Weiterführende Informationen zur Umsetzung und Förderung des Integrationsfonds in den zwölf Bezirken, sind auf den dazugehörigen bezirklichen Seiten zu finden.
Deutsches Kinderhilfswerk
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fördert Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verbessern und sie aktiv einbeziehen. Über Themenfonds wie Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur werden deutschlandweit Initiativen unterstützt; zusätzlich gibt es Länderfonds für spezifische Bundesländer und Sonderfonds zu speziellen Themen. Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planung und Durchführung der Projekte. Bewerbungen sind laufend möglich.

Förderung durch die Stiftung Bildung
Die Stiftung Bildung unterstützt mit ihren Förderfonds bundesweit Projekte an Kitas und Schulen, die Bildungseinrichtungen zu lebendigen, vielfältigen und nachhaltigen Orten machen. Besonderer Wert wird auf Projekte gelegt, bei denen junge Menschen aktiv beteiligt sind, die langfristig wirken und andere Bildungseinrichtungen inspirieren können.

Berliner Stadtteil-/ Kiezkassen
Mit der Stadtteilkasse sollen kleine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die dem Quartier und ihren Bewohnern zugutekommen. Die Bezirksämter unterstützen somit freiwillige Aktionen, durch die sich Bewohner*innen, Bewohner*innengruppen sowie lokale Initiativen aktiv für das Quartier engagieren und an der nachbarschaftlichen Gemeinschaft mitwirken können. Sucht auf den Webseiten eurer Bezirksämter unter „Sozialraumorientierte Planungskoordination“!

Quartiersfonds
Der Aktionsfonds des Berliner Quartiersmanagements unterstützt kurzfristige, sichtbare Aktionen im Kiez mit bis zu 1.500 Euro, um freiwilliges Engagement zu fördern und die nachbarschaftliche Gemeinschaft zu stärken. Förderfähig sind Projekte, die der Gemeinschaft nutzen, Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte stärken, die Stadtteilkultur beleben, das Quartiersimage verbessern oder zum Klimaschutz beitragen. Bewerbungsfristen variieren nach Quartier.

Förderung durch die Heidehofstiftung
Förderung in den Gebieten: Bildung, Ökologie, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung. Bewerbungen sind laufend möglich.

Förderung für Digitalisierung
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt mit ihrem Förderprogramm ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen mit bis zu 1.500 Euro. Gefördert werden Sach- und Honorarausgaben, die beispielsweise für Workshops, die Erstellung einer neuen Webseite oder Veranstaltungen zur Mitgliedergewinnung anfallen; Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Ziel ist es, das Engagement vor Ort zu stärken und Ehrenamtlichen die Arbeit zu erleichtern. Die Antragstellung ist laufend möglich.

FEIN Mittel – Senat für Stadtentwicklung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellt den Bezirken Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürger*innen zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von sozialen Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege, Verschönerungen im Kiez, urbane Gartenprojekte, u.ä.) verbinden. Die Mittel sind für Sachausgaben bestimmt, die für ehrenamtliche Aktivitäten zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur erforderlich sind. Maximale Fördersumme: 3.500 € je Einzelmaßnahme.

