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Gemeinnützigkeitsrecht (gemeinnütziges Steuerrecht): Tätigkeitsbereiche und steuerliche Bewertungskriterien

Arbeitet ein Verein auf der finanziellen Basis von Mitgliedsbeiträgen, Spenden, kleineren Umlagen, Zuschüssen oder Erbschaften und konzentriert er sich in seiner Arbeit darauf, seine Satzungszwecke und Vereinsziele zu erreichen, sind die Anforderungen des Gemeinnützigkeitssteuerrechts überschaubar und auch vom Verein durchaus zu bewältigen. Anders sieht es aus, wenn ein Verein gezwungen ist, sich bei der praktischen Umsetzung der Satzungszwecke auch wirtschaftlich zu betätigen (und über solche Leistungen Einnahmen zu erzielen). Denn wirtschaftliche Aktivitäten gelten nicht generell als gemeinnützig. Steuergesetze, Finanzbehörden und die Rechtsprechung unterscheiden vier Bereiche oder Tätigkeitsfelder gemeinnütziger Organisationen und Vereine. Den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieb und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.


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