Einzelmaßnahmen
Hinweis: Der Topf ist für das Jahr 2025 ausgeschöpft. Anträge sind wieder ab dem 22.01.2026 möglich. Wir empfehlen dringend für Informationen zur Einzelmaßnahmen Förderung die folgende Veranstaltung von uns zu besuchen: Hor goes digital: Wir stellen uns vor!
Allgemein
Wir fördern außer Mikroprojekten auch Maßnahmen zur internen Weiterentwicklung und Stärkung von Organisationen. Gerne klären wir den genauen Unterstützungsbedarf der Organisation in einem gemeinsamen Beratungsgespräch. In diesem Gespräch vereinbaren wir auch, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden soll und bis wann die Abrechnung eingereicht werden muss.
Frist
Anträge auf Einzelmaßnahem sind jederzeit möglich, solange Mittel bei uns vorhanden sind. Bitte beachtet für aktuelle Informationen zur Frist die oben stehende Hinweisleiste. Jurysitzungen finden zweimal im Monat statt.
Zielgruppe
Alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen aus Berlin, die im Bereich der Integration arbeiten, können Mittel beantragen. Bitte im Antrag angeben, welche Rechtsform vorhanden ist. Auch Organisationen in Gründung können Mittel beantragen, sofern eine zeitnahe Eintragung absehbar ist und dies im Antrag nachvollziehbar begründet wird.
Voraussetzungen
Es handelt sich bei der Einzelmaßnahem nicht um laufende Kosten der Organisation oder Maßnahmen im Rahmen eines größeren Projekts für die Zielgruppe, sondern um vereinsinterne Belange. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen zur internen Weiterentwicklung der Organisation, die einmalig, abgrenzbar und klar definiert sind.
Fördersumme
Einzelmaßnahmen werden mit maximal 500 Euro gefördert. Es geht hier darum möglichst vielen Vereinen schnell und niederschwellig in Ihrer Arbeit als Verein helfen zu können. Eine Eigenbeteiligung von 5% ist erforderlich.
Es gibt drei unterschiedliche Bereiche von Einzelmaßnahmen:
Reguläre Einzelmaßnahmen
Dazu zählen beispielsweise Beratungsgebühren (z.B. für Fördermittelberatung, Organisationsentwicklung, Strategieplanung, Team-Wochenenden), Tagesmiete für Veranstaltungsräume, Dozent*innen Honorare für Workshops oder Fortbildungen. Hier runter fallen jegliche Maßnahmen, die insgesamt den Verein in seiner Arbeit als Verein stärken und unterstützen.
Öffentlichkeitsarbeit
Es besteht die Möglichkeit für jeden Verein einmalig 500 Euro für allgemeine, projektunabhängige Öffentlichkeitsarbeit, zu beantragen z. B. für Gestaltung und Druck von Flyern oder der Erstellung einfacher Websites.
Unterstützung im Gründungsprozess
Ihr seid noch kein Verein, wollt aber einer werden? Gerne beraten und begleiten wir euch in diesem Prozess von der Idee bis zur Gründung. In diesem Bereich der Einzelmaßnahmenförderung besteht zum Beispiel die Möglichkeit für die Übernahme von anfallenden Kosten zur Gründung wie Notargebühren. Außerdem besteht die Möglichkeit über das House of Resources Mittel für eine Satzungsberatung bei einer*m Expert*in zu beantragen.
Schritte zur Einzelmaßnahme
1. Kontaktaufnahme
Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon für ein kurzes Infogespräch, Beratung (Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon für ein kurzes Infogespräch)
2. Antrag
Füllt dafür den unten verlinkten Kostenplan und unseren digitalen Antrag aus. Sobald wir den Antrag auf Vollständigkeit geprüft haben, senden wir euch eine Mail mit dem Druckfertigen Antrag zu. Diesen müsst ihr uns für die finale Antragstellung unterschrieben zusenden, erst dann beraten wir uns in der Jurysitzung dazu.
Haltet für den Antrag, sofern vorhanden die folgenden Dokumente bereit:
- Satzung
- Vereinsregisterauszug,
- Freistellungsbescheid falls vorhanden
- Angabe der Rechtsform
3. Bewilligungszeitraum 2-4 Wochen
Sobald den Antrag per Post vollständig eingereicht wurde, wird in einer Jurysitzung über den Antrag entschieden. Im Normalfall erhaltet ihr ca. 2 Wochen nach postalischer Einreichung eine Rückmeldung zu eurem Antrag.
Wie geht es nach der Bewilligung weiter?
Die Durchführung der Einzelmaßnahme kann erst nach der Bewilligung erfolgen.
Die Kostenabrechnung wird per Mail unterschrieben und als Excel-Datei bei uns eingereicht.
Nach Prüfung der Abrechnung werden die Kosten zurückerstattet.