***Annahmestopp für Anträge für den Fonds auf Augenhöhe bis zum 23.05.***

Förderrichtlinie Einzelmaßnahme

1. Wer kann Mittel beantragen?

Alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen aus Berlin, die im Bereich der Migration, Anti-Diskriminierung, Partizipation und Inklusion arbeiten, können Mittel beantragen. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, welche Rechtsform Sie haben.

Auch Organisationen in Gründung können Mittel beantragen.

2. Wieviel und wofür?

Primär werden Maßnahmen gefördert, die der internen Weiterentwicklung und der Stärkung von Organisationen dienen. Pro Organisation kann eine Finanzierung einer Einzelmaßnahme im Rahmen weniger hundert Euro beantragt werden.

Förderfähig sind beispielsweise:

Honorare für Dozent*innen von Seminaren, Tagesmiete für einen Veranstaltungsraum, Design und Druck von Flyern, die Erstellung eines Logos oder einer Webseite (allgemeine Öffentlichkeitsarbeit einmalig max. 300€ pro Verein), Übersetzungstätigkeiten, Gebühren für notarielle Leistungen (beispielsweise für Vereine in Gründung), Weiterbildungen, Ehrenamtspauschalen oder Beratungsgebühren. Honorare für die Art der Tätigkeit und die Qualifikation der Honorarnehmenden angemessen sein und dürfen maximal 60,00 Euro pro Zeitstunde betragen.

Nicht förderfähig sind:

Laufende Kosten der Organisation (Büroräume, Personal etc.), Maßnahmen im Rahmen eines größeren Projektes, Reisekosten, Verpflegung, Anschaffungen wie Büroinventar sowie Anschaffungen, die nicht im Projekt verbleiben.

3. Wie ist das Verfahren?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns – je nach Bedarf telefonisch oder persönlich. In diesem Gespräch klären wir, welchen Unterstützungsbedarf Sie für Ihre Organisation sehen und welche Maßnahme genau bewilligt werden soll. In diesem Gespräch vereinbaren wir auch, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden soll und bis wann die Abrechnung eingereicht werden muss.

Im oder nach dem Vorgespräch füllen Sie bitte den Kurzantrag entsprechend der Absprache des Vorgesprächs aus und schicken uns diesen zu. Zunächst müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden. Bei der Antragseinreichung ist keine Frist zu wahren.

Bitte beachten Sie dabei, dass:

  • die Kosten nach Bewilligung anfallen,
  • mindestens 5% der Kosten aus Eigenmitteln finanziert werden müssen,
  • Sie zunächst in Vorleistung treten müssen, die Rückerstattung der Kosten erfolgt nachträglich.

Für die Erstattung der Kosten sind bis zum vereinbarten Termin (verbindliche Einreichungsfrist nach Absprache mit HoR-Ansprechpartner*in) die Originalbelege, eine vollständige Kostenabrechnung, sowie Nachweise über Ihren Eintrag ins Vereinsregister, Ihre Gemeinnützigkeit und eine Kopie Ihrer Vereinssatzung bei uns einzureichen.


Förderungen

Mikroprojekte

Der Projektfonds des House-of-Resources vergibt Mittel für kleine Projekt mit den Schwerpunkten: Inklusion, Partizipation, Anti-diskriminierung und Migration.

Einzelmaßnahmen

Wir fördern Maßnahmen zur internen Weiterentwicklung und Stärkung von Organisationen. Darunter fallen auch Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Mittel für Gründungsunterstützung.

Antragsformulare