Einzelmaßnahmen
Die Annahme von Anträgen ist für dieses Jahr geschlossen.
Allgemein
Wir fördern außer Mikroprojekten auch Maßnahmen zur internen Weiterentwicklung und Stärkung von Organisationen. Gerne klären wir den genauen Unterstützungsbedarf der Organisation in einem gemeinsamen Beratungsgespräch. In diesem Gespräch vereinbaren wir auch, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden soll und bis wann die Abrechnung eingereicht werden muss.
Frist
Anträge auf Einzelmaßnahem sind jederzeit möglich, solange Mittel bei uns vorhanden sind. Jurysitzungen finden zweimal im Monat statt.
Zielgruppe
Alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen aus Berlin, die im Bereich der Integration arbeiten, können Mittel beantragen. Bitte im Antrag angeben, welche Rechtsform vorhanden ist. Auch Organisationen in Gründung können Mittel beantragen.
Voraussetzungen
Es handelt sich bei der Einzelmaßnahem nicht um laufende Kosten der Organisation oder Maßnahmen im Rahmen eines größeren Projekts für die Zielgruppe, sondern um vereinsinterne Belange.
Fördersumme
Einzelmaßnahmen werden im Rahmen weniger hundert Euro gefördert. Es geht hier darum möglichst vielen Vereinen schnell und niederschwellig in Ihrer Arbeit als Verein helfen zu können. Eine Eigenbeteiligung von 5% ist erforderlich.
Es gibt drei unterschiedliche Bereiche von Einzelmaßnahmen:
Reguläre Einzelmaßnahmen
Dazu zählen beispielsweise Beratungsgebühren (z.B. für Fördermittelberatung, Supervisionen, Organisationsentwicklung, Mediation, Strategieplanung, Team-Wochenenden), Tagesmiete für Veranstaltungsräume, Dozent*innen Honorare für Workshops oder Fortbildungen. Hier drunter fallen jegliche Maßnahmen, die insgesamt den Verein in seiner Arbeit als Verein stärken und unterstützen.
Öffentlichkeitsarbeit
Es besteht die Möglichkeit für jeden Verein einmalig 300 Euro für allgemeine, projektunabhängige Öffentlichkeitsarbeit, zu beantragen.
Unterstützung im Gründungsprozess
Sie sind noch kein Verein, wollen aber einer werden? Gerne beraten und begleiten wir in diesem Prozess von der Idee bis zur Gründung. In diesem Bereich der Einzelmaßnahmenförderung besteht zum Beispiel die Möglichkeit für die Übernahme von anfallenden Kosten zur Gründung wie Notargebühren. Außerdem besteht die Möglichkeit über das House of Resources Mittel für eine Satzungsberatung bei einer*m Expert*in zu beantragen.
Schritte zur Einzelmaßnahme
1. Kontaktaufnahme
Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon für ein kurzes Infogespräch, Beratung (Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon für ein kurzes Infogespräch)
2. Antrag
Kurzantrag und Kostenplan
Unterschrieben und im Original per Post:
Per Mail:
- Kurzantrag
- Kostenplan (im Excel-Format)
- Satzung
- Vereinsregisterauszug,
- Freistellungsbescheid falls vorhanden
- Angabe der Rechtsform
3. Bewilligungszeitraum 2-4 Wochen
Sobald den Antrag per Post und per Mail vollständig eingereicht wurde, wird in einer Jurysitzung über den Antrag entschieden. Im Normalfall erhalten Sie ca. 2 Wochen nach Einreichung eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
Wie geht es nach der Bewilligung weiter?
Die Durchführung der Einzelmaßnahme kann erst nach der Bewilligung erfolgen.
Die Kostenabrechnung wird per Mail unterschrieben und als Excel-Datei bei uns eingereicht.
Nach Prüfung der Abrechnung werden die Kosten zurückerstattet.
Bei Interesse Kontaktaufnahme hier: kontakt@house-of-Resources.berlin