***Schließzeit vom 29.03. bis zum 05.04.***

Fonds „Auf Augenhöhe“

Auf Grund von einem sehr hohen Antragsaufkommen können Anträge für den Fonds “auf Augenhöhe” erst wieder ab dem 06.05. eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Der Fonds „Auf Augenhöhe“ unterstützt gemeinsam mit dem House of Resources Projekte, in denen sich Menschen mit und ohne Fluchtbiografie begegnen, austauschen und gemeinsam aktiv werden. Im Mittelpunkt sollte stets ein respektvoller und zugewandter Umgang, d. h. ein ehrliches Für- und Miteinander auf Augenhöhe, stehen. Es sollen Projekte gefördert werden, die Teilhabemöglichkeiten ins Leben rufen, gemeinsames Gestalten ermöglichen und Raum für gegenseitiges Kennenlernen, verstehen, begegnen und aufeinander zugehen bieten.

Der Fonds “Auf Augenhöhe” will zwischen Alteingesessenen und Neudazugekommenen Begegnungen auf Augenhöhe ermöglichen. Dabei lässt er den Antragsteller*innen und ihren Förderpartner*innen viel (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihres zivilgesellschaftlichen Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Wichtig ist, dass der Dialog im Vordergrund steht.

Wie ist das Prozedere?

Der Fonds “Auf Augenhöhe” ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Stiftungen. Um möglichst viele Projekte fördern zu können, hat der Fonds “Auf Augenhöhe” das House of Resources und die Bürgerstiftungen beauftragt die Abwicklung und die Betreuung der Projekte zu organisieren. Eine direkte Antragstellung beim Fonds “Auf Augenhöhe” ist für Vereine daher NICHT möglich.

Vereine, die Interesse haben, Mittel vom Fonds “Auf Augenhöhe” für ein Projekt zu erhalten, schicken ein Projektkonzept und Kostenplan an das House of Resources. Dies wird inhaltlich und formal geprüft, ob es den Vorgaben vom Fonds “Auf Augenhöhe” entspricht. Das House of Resources beantragt dann direkt beim Fonds “Auf Augenhöhe” für dieses Projekt.

Frist

Konzepte können jederzeit eingereicht werden. Feste Fristen und Termine gibt es nicht.

Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats bei uns vollständig eingereicht wurden, werden in die Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim Fonds “Auf Augenhöhe” aufgenommen.

Bei Vorliegen aller geforderten Unterlagen und Nachweise fallen Förderentscheidungen in der Regel sechs bis acht Wochen nach Antragseingang. Die Gelder werden im Anschluss zeitnah ausgezahlt.

Auf Grund von einem sehr hohen Antragsaufkommen können Anträge für den Fonds “auf Augenhöhe” erst wieder ab dem 06.05. eingereicht werden.

Umfang der Förderung

Maximal lässt sich eine Gesamtsumme von 5.000 € beantragen. 10 Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale die im House of Resources oder den Bürgerstiftungen verbleibt.

Die Fördersumme für Projekte beträgt also maximal 4.500 €. Es sind keine Eigenmittel gefordert In begründeten Fällen sind auch Folgeprojekte möglich, die üblicherweise aber nur eine Förderung von 3.000 € erhalten können.

Antragsprozess

1. Beratungsgespräch

Vereinbaren Sie gern ein Beratungsgespräch mit uns, wenn weitere Fragen zum Fonds „Auf Augenhöhe“ bestehen oder ein Konzept eingereicht werden soll.

2. Projektkonzept

Projektkonzept

Kostenplan

Die Angaben zur Finanzierung im Projektkonzept stellen nur eine Zusammenfassung der Gesamtkosten dar. Wir benötigen zusätzlich den detaillierteren Kostenplan in der Excel-Datei woraus ersichtlich wird, wie sich die Personal, Sach- und Reisekosten zusammensetzen.

3. Weitere benötigte Unterlagen

  • Aktueller Freistellungsbescheid
  • Satzung
  • Vereinsregisterauszug


Projektkonzept, Kostenplan und die weiteren Vereinsunterlagen senden Sie uns per Mail an : augenhoehe@house-of-resources.berlin

Wir prüfen dies und senden alles weiter an die GLS Treuhand e.V., die dies für den Fonds “Auf Augenhöhe” formal handhabt und an die Jury vom Fonds “Auf Augenhöhe” weiterleitet.