***Fördertopf ausgeschöpft: Antragsstopp für Einzelmaßnahmen für 2025 ***

Förderrichtlinie Einzelmaßnahme

1. Wer kann Mittel beantragen?

Alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen aus Berlin, die im Bereich der Migration, Anti-Diskriminierung, Partizipation und Inklusion arbeiten, können Mittel beantragen. Bitte gebt in eurem Antrag an, welche Rechtsform ihr habt.

Auch Organisationen in Gründung können Mittel beantragen, wenn eine baldige Eintragung absehbar und im Antrag plausibel dargestellt ist.

2. Wieviel und wofür?

Primär werden Maßnahmen gefördert, die der internen Weiterentwicklung und der Stärkung von Organisationen dienen. Die Finanzierung beläuft sich auf maximal 500 Euro pro Einzelmaßnahme. Wir können pro Organisation maximal 2 Einzelmaßnahmen im Jahr fördern.

Förderfähig sind beispielsweise:

Honorare für Dozent*innen von Seminaren, Tagesmiete für einen Veranstaltungsraum, Design und Druck von Flyern, die Erstellung eines Logos oder einer Webseite (allgemeine Öffentlichkeitsarbeit einmalig max. 500€ pro Verein), Gebühren für notarielle Leistungen (beispielsweise für Vereine in Gründung), Weiterbildungen oder Beratungsgebühren. Honorare für die Art der Tätigkeit und die Qualifikation der Honorarnehmenden angemessen sein und dürfen maximal 72,00 Euro pro Zeitstunde betragen. Wenn es sich bei Referent:innen um wissenschaftlich tätige Personen (Uniprofessoren, Dozenten usw.) oder sonstige hoch qualifizierte Personen mit ausgewiesenen Spezialkenntnissen handelt, darf das Honorar 92,00 Euro je Einzelstunde nicht überschreiten. Bitte gebt dabei die Kosten nicht pauschal an, sondern als Stundensatz.

Nicht förderfähig sind:

Laufende Kosten der Organisation (Büroräume, Personal etc.), Maßnahmen im Rahmen eines größeren Projektes, Reisekosten, Verpflegung, Ehrenamtspauschalen, Teilnahmegebühren, Supervision, Übersetzungen, Beratungsgebühren (u.a. Rechtsstreitigkeiten, Konfliktberatung, Mediation, Beratung für Extern), Anschaffungen wie Büroinventar sowie Anschaffungen, die nicht im Projekt verbleiben.

3. Wie ist das Verfahren?

Vereinbart gerne einen Beratungstermin mit uns – je nach Bedarf telefonisch oder persönlich. In diesem Gespräch klären wir, welchen Unterstützungsbedarf Sie für Ihre Organisation sehen und welche Maßnahme genau bewilligt werden soll. In diesem Gespräch vereinbaren wir auch, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden soll und bis wann die Abrechnung eingereicht werden muss.

Im oder nach dem Vorgespräch füllt ihr bitte den Kurzantrag und den Kostenplan entsprechend der Absprache des Vorgesprächs aus und schickt uns diesen zu. Zunächst müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden. Bei der Antragseinreichung ist keine Frist zu wahren.

Bitte beachtet dabei, dass:

  • die Kosten nach Bewilligung anfallen,
  • mindestens 5% der Kosten aus Eigenmitteln finanziert werden müssen,
  • ihr zunächst in Vorleistung treten müsst, die Rückerstattung der Kosten erfolgt nachträglich.

Für die Erstattung der Kosten sind bis zum vereinbarten Termin (verbindliche Einreichungsfrist nach Absprache mit HoR-Ansprechpartner*in) die Originalbelege, eine vollständige Kostenabrechnung, sowie Nachweise über euren Eintrag ins Vereinsregister, eure Gemeinnützigkeit und eine Kopie eurer Vereinssatzung bei uns einzureichen.


Förderungen

Mikroprojekte

Der Projektfonds des House of Resources vergibt Mittel für kleine Projekt mit den Schwerpunkten: Inklusion, Partizipation, Anti-Diskriminierung und Migration.

Einzelmaßnahmen

Wir fördern Maßnahmen zur internen Weiterentwicklung und Stärkung von Organisationen. Darunter fallen auch Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Mittel für Gründungsunterstützung.

Antragsformulare