Mikroprojekte
Wir fördern kleine hauptsächlich ehrenamtlich getragene Projekte in Berlin, die Migrant:innen und migrantisierte Menschen unterstützen sowie solche, die im Bereich Integration, Anti-Diskriminierung, interkulturellen Begegnungen arbeiten.
***Antragsstopp***
Unser Fördertopf ist ausgeschöpft; leider nehmen wir 2023 keine Anträge mehr an. Dies betrifft sowohl die Mikroprojektförderung als auch die Einzelmaßnahmen. Sehr gerne beraten wir zu allgemeiner Fördermittelakquise.
Allgemeine Informationen zur Mikroprojektförderung
Wir verstehen uns als Lernfonds. Das heißt wir stehen euch von der Antragstellung bis zur Projektabrechnung unterstützend zur Seite. So könnt ihr für spätere Fördermittelanträge und Projektdurchführungen Wissen und Erfahrung sammeln, die euch helfen in Zukunft selbständig auch größere Fördermittelsummen zu beantragen und euch bezüglich der Fördermittelaquise professioneller aufzustellen. Insgesamt dient die Begleitung bei der Mikroprojektförderung der Unterstützung von Vereinen auf dem Weg zur Professionalisierung.
Nächste Antragsfrist: März 2024
Welche Projekte werden gefördert?
Wir unterstützen euch bei eurer Inklusions-, Antidiskriminierungs- und Migrationsarbeit!
Genauer unterstützen wir Projekte die:
- Migrant:innen und migrantisierte Menschen unterstützen
- sich gegen Diskriminierungen stark machen
- das Verständnis verschiedener Gruppen füreinander vertiefen
- viel ehrenamtliches Engagement aufweisen
- in Berlin ansässig sind und Projektaktivitäten in Berlin durchführen
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Teilnahme an einer Antragswerkstatt. Es muss sich zudem um ein zeitlich begrenztes Projekt handeln und hebt sich insofern von der laufenden Arbeit des Vereins ab.
5% der Fördersumme ist als Eigenmittel erforderlich, Eigenmittel können auch in Form von Eigenleistungen (bspw. ehrenamtliche Arbeit) eingebracht werden.
Von Förderung ausgeschlossen
Vorhaben, die vom Bundesamt für Migration durch andere Förderprogramme gefördert werden (z.B. Sport, Sprach- und Integrationskurse) können durch Mittel des House of Resources nicht gefördert werden.
Förderung der regulären Aktivitäten einer Organisation ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
Umfang der Förderung
Wir fördern Projekte mit bis zu 1.500 EURO, damit handelt es sich um eine maximale Fördersumme von 1.425 EURO
5% (max. 75 EURO) Eigenanteil sind erforderlich.
Bei Kooperationsprojekten sind Projektkosten bis zu 3.500 Euro möglich, hier ist ebenfalls ein Eigenanteil von 5 % Eigenanteil erforderlich.
Die Projekte müssen mit 10% der Gesamtsumme in Vorleistung gehen zum Projektende. Nach Prüfung der Abrechnung und der Projektdokumentation werden die 10% rückerstattet.
Schritte zur
Mikroprojektförderung
1. Teilnahme an der Antragswerkstatt
In der Antragswerkstatt gibt es Informationen zu unseren Förderbedingungen und Tipps zur Projektkonzeption. Die Grundlagen der Antragstellung werden vermittelt: Wie sind Förderanträge aufgebaut, wie wird eine Projektbeschreibung angefertigt, wie wird ein Kostenplan gestaltet. Es handelt sich um einen 3-stündigen Workshop.
Ihr bekommt dort die Gelegenheit, erste Projektideen zu konkretisieren oder euch letzte Tipps zu eurem fertigen Projektkonzept abzuholen. Es besteht die Möglichkeit als Übung einen Förderantrag in den Grundzügen auszuarbeiten. Dazu könnt ihr von uns individuelles Feedback bekommen. Die ausgearbeiteten Anträge können dann bei uns eingereicht werden. Die Teilnahme an der Antragswerkstatt ist auch möglich, wenn kein Antrag auf Förderung bei uns angestrebt wird, sondern lediglich grundsätzliches Interesse besteht etwas über Fördermittelbeantragung zu lernen.
Außerdem dient die Antragswerkstatt der Vernetzung zu anderen Berliner Akteur:innen aus ähnlichen Bereichen mit spannenden Projektideen, um Kontakte und ggf. Auch Kooperationen aufbauen zu können.
Antragswerkstätten finden regelmäßig zu jeder Förderrunde statt. Bitte meldet euch an auf unserer Webseite. Die Teilnehmer:innenanzahl ist begrenzt.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Termine
Nächste Antragswerkstatt: | Herbst 2023 |
Nächste Antragsfirst: | März 2024 |
Feedbackfrist: | Februar 2024 |
Projektbeginn: | ab März 2024 |
Nach der Teilnahme an unserer Antragswerkstatt empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit unserem Team. In dem Beratungsgespräch können offene Fragen zur Antragstellung beantwortet und die Projektidee weiterentwickelt werden.
Für individuelle Beratungen kontaktiert uns gerne unter: kontakt@house-of-resources.berlin
Individuelles Feedback zu den ausgearbeiteten Antragsskizzen kann bis spätestens zwei Wochen vor unserer Antragsfrist abgeholt werden. Bitte beachten, dass dies keine inhaltliche Beurteilung der Anträge im Sinne der späteren Jury ist, sondern lediglich dazu dient, formale Aspekte des Antrages im Sinne der Förderrichtlinien vor Antragsabgabe zu klären.
Nach dem erfolgten Feedback muss der finale Antrag und Kostenplan bis zur Antragsfrist digital und postalisch (mit rechtsverbindlicher Unterschrift) beim House of Resources Berlin eingereicht werden.
- Antrag:
- Satzung des Vereins
- Auszug aus dem Vereinsregister
- aktueller Freistellungsbescheid
Im Falle eines Kooperationsprojekts:
Sobald das Projekt bewilligt worden ist, wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen dem House of Resources und dem geförderten Verein abgeschlossen. Dieser muss von einer unterschriftberechtigten Person unterschrieben an das House of Resources geschickt werden.
Nachdem die unterschriebene Kopie des Weiterleitungsvertrages per Post vorliegt, findet ein Termin bezüglich der Projektdurchführung statt. Dieser Termin dient dazu, die administrative Abwicklung des Projektes zu erleichtern und alle Fragen dazu vorab zu klären. Den Vereinen werden Vorlagen und eine individuell angepasste Checkliste zur Verfügung gestellt, es wird erklärt, welche Belege/Dokumente/Rechnungen pro Kostenposition erstellt werden müssen, welche Verträge mit Ehrenamtlichen oder Referenten abgeschlossen und bei der Projektabrechnung eingereicht werden müssen.
Die Weiterleitung der Fördermittel erfolgt in 3 Schritten durch 3 Mittelabrufe. Beim ersten Mittelabruf können bis zu 45% der Projektsumme abgerufen werden. Bei dem stellen des 2. Mittelabruf müssen die Belege für die bis dato ausgegebenen Mittel mitgeschickt werden. Nun können weitere 45% der Fördersumme abgerufen werden.
Projektende:
Projektende: Es müssen alle Belege (Verträge, Rechnungen, Zahlnachweise) in Höhe der Gesamtsumme beim House of Resources per Post eingereicht werden. Der Projektbericht sowie Fotos oder anderweitige Öffentlichkeitsrelevante Kopien. Als Hilfestellung für die Projektdokumentation dient die Checkliste, die Zu Beginn individuell erstellt wurde. Nach Prüfung der Projektabrechnung werden die restlichen 10% der Fördersumme an den Verein zurückerstattet.
Hinweise zur Durchführung und Dokumentation von Projekten finden Sie hier.
Von uns geförderte Projekte 2022
Mikroprojekte Förderrunde 2022

Nigerian Community in Berlin e.V.
Naija Festival
Ein Begegnungsfestival mit Musik, Spielen, Kunst, Ausstellungen und Workshops

Geschichten von Asiatischen Deutschen
Ein Buchprojekt mit 60 Geschichten in Text, Bild und Comic-Form aus der asiatisch-deutschen/ asiatisch-diasporischen Community