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Förderrichtlinie Projektfonds

1. Ziel und Gegenstand der Förderung

Bei der Förderung aus dem Projektfonds House of Resources handelt es sich um eine Weiterleitung von Mitteln aus dem Projekt „House of Resources Berlin“ (HoR), welches durch das Bundesministerium des Inneren und Heimat finanziert wird.

Ziel dieses Projektes ist es, in Berlin tätige Migrantenorganisationen und sonstige integrativ wirkende Vereine und Verbände bedarfsorientiert zu unterstützen. Dies geschieht z.B. durch Fortbildungen, Beratungsangebote, Fachwissenvermittlung und Vernetzungsangeboten.

Zudem sollen durch den Projektfond konkrete Aktivitäten der Vereine ermöglicht werden.

Gefördert werden können Projekte, die die folgenden Förderziele erfüllen:

  • die Integration fördern,
  • das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander vertiefen bzw. das Selbstverständnis und Empowerment von Migrantenorganisationen stärken,
  • ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement aufweisen,
  • in Berlin ansässig sind und Projektaktivitäten in Berlin durchführen.

Projekte müssen bestimmte Ziele verfolgen und in sich abgeschlossen sein.
Anfang und Ende der Projekte müssen klar definiert sein.
Eine Förderung der regulären Aktivitäten einer Organisation ist nicht möglich.
Die Förderung anderweitig staatlich geförderter Vorhaben (z.B. Sport, Sprach- und Integrationskurse) ist ausgeschlossen.


Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

2. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Organisationen aus dem Berliner Raum, die eine Rechtsform (z.B. eingetragener Verein) besitzen oder sich nachweislich im Prozess der Gründung befinden. Bei Kooperationsprojekten muss nur einer der Projektpartner eine Rechtsform besitzen.
Da durch die Förderung eine Stärkung und Professionalisierung von Organisationen insgesamt angestrebt wird, sollten mehrere Personen an der Umsetzung geförderter Projekte beteiligt sein.

3. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungen dürfen nur solchen Organisationen bewilligt werden,

  • die ein Projekt gemäß den unter 1. genannten Voraussetzungen planen,
  • die an einer Antragswerkstatt des House of Resources teilgenommen haben,
  • die 5% der Fördersumme als Eigenmittel in das Projekt einbringen können,

Eigenmittel können auch in Form von Eigenleistungen (bspw. ehrenamtliche Arbeit) eingebracht werden.

Gefördert werden nur Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Voraussetzung für eine Förderung ist ein vollständig eingereichter und unterschriebener Projektantrag und Kostenplan.

4. Art und Höhe der Zuwendung

4.1 Art der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt.

Gültig für die jeweils aktuelle Förderrunde.

4.2 Höhe der Zuwendung

Die Fördersumme kann maximal 1.425 Euro betragen (bei einer Förderung mit maximal 95% entspricht dies Gesamtprojektkosten von 1.500 Euro).
Bei Kooperationsprojekten ist eine Förderung mit bis zu 3.325 Euro möglich (entspricht Gesamtprojektkosten von 3.500 Euro).

Die Fördersumme wird in 2-3 Raten überwiesen. Vor Abruf der nächsten Rate müssen die mit der vorherigen Rate getätigten Ausgaben belegt werden.

4.3 Dauer der Zuwendung

Projektbeginn und Ende liegen im selben Kalenderjahr und werden auf der Website kommuniziert sowie im Weiterleitungsvertrag festgehalten. Spätestens bis zum 20.11. des jeweiligen Jahres, muss das Projekt abgeschlossen sein. Dazu gehört:

  • Projektbericht
  • Projektabrechnung (Verwendungsnachweis, Belege)
  • Fotos, ggf. Flyer, Social Media Screenshots etc.
4.4 Förderfähige Ausgaben

Förderfähig sind beispielsweise folgende Ausgaben:
Honorare bis max. 60,00 Euro pro Zeitstunde (für Referenten, Übersetzer etc.), Reisekosten innerhalb Berlins, Materialkosten, Öffentlichkeitsarbeitsmaterialien, Mieten für externe Räumlichkeiten, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, Transport, in der Organisation verbleibende und für die Projektumsetzung notwendige und angemessene kleine Anschaffungen, Portokosten, Eintrittsgelder, Fachliteratur.

Nicht förderfähig sind beispielsweise folgende Ausgaben:
Reisekosten außerhalb Berlins, Personalkosten, Dekoration, Anschaffungen, die nicht im Projekt verbleiben (sondern beispielsweise Nutzer*innen des Projekts geschenkt werden) oder für ein Mikroprojekt nicht verhältnismäßig sind (z.B. Computer, Drucker etc.), Kosten die nicht im Projektzeitraum angefallen sind, Mieten für eigene Räumlichkeiten, Pfand, Tragetaschen, alkoholische Getränke, Kosten die nicht im Projektzeitraum liegen.

Verpflegung ist nur im Rahmen feierlicher interkulturelle Veranstaltungen und bei Workshops, Fortbildungen, Konferenzen mit einer Länge von mehr als vier Stunden förderfähig. Für Veranstaltungen mit Kindern gelten andere Richtwerte. Förderfähig sind 12,50€ pro Person bei einer Länge von acht Stunden.

Die Projektmittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

Posten über 500 Euro:

Leistungen von bis zu 500 Euro netto können ohne Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf).

Für Leistungen von über 500 Euro netto, müssen mindestens drei Preisermittlungen eingeholt werden. Diese Preisermittlung kann formlos erfolgen, ist aber in jedem Fall nachvollziehbar schriftlich zu dokumentieren (zum Beispiel Ausdrucke von Vergleichsangeboten aus dem Internet, Vermerke zu Telefonaten, E-Mails).

Für Leistungen ab mindestens 1.000 Euro netto, müssen mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen.

Falls keine Preisermittlung bei mindestens drei Unternehmen möglich ist beziehungsweise nicht mindestens drei schriftliche Angebote eingeholt werden können, ist dies zu begründen (beispielsweise nur ein Anbieter für ein Produkt oder eine Dienstleistung). Das Vergabeverfahren soll sicherstellen, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen immer das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Das bedeutet nicht, dass das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis automatisch das wirtschaftlichste ist. Vielmehr kommt es bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots darauf an, das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis unter Beachtung der vorher festgelegten Auswahlkriterien (Preis, Qualität, Konzept und andere) und deren Gewichtung festzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Eignungsgesichtspunkte (Vorerfahrungen, Referenzen und weitere) in die Angebotswertung nicht einbezogen werden dürfen.  

Erhält eine Organisation, Firma oder Person aus mehreren zusammenhängenden Posten insgesamt einen Betrag ab 500 Euro netto (beispielsweise für Raummiete und Catering oder für Gestaltung und Druck von Flyern), müssen auch hier Vergleichsangebote eingeholt werden.

5. Verfahren

5.1 Antragswerkstatt

Mindestens ein Vertreter einer Organisation, die einen Antrag stellen möchte, muss an einer Antragswerkstatt des House of Resources teilgenommen haben.

5.2 Antrag

Der Antrag ist bis zur Antragsfrist der jeweiligen Förderrunde einzureichen. Die Frist wird auf der Webseite des House of Resources und in der Antragswerkstatt kommuniziert.
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag zu einer früheren Frist einzureichen, um ein Feedback zur formalen Förderfähigkeit durch das HoR zu erhalten und bis zur endgültigen Einreichungsfrist noch Änderungen vorzunehmen. Die Frist für das Feedback wird ebenfalls auf der Webseite des House of Resources und in der Antragswerkstatt kommuniziert.

5.3 Entscheidung

Die Entscheidung über die Förderung trifft eine Jury des House of Resources. Kriterien für die Entscheidung sind

  • fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen (aktuelle Satzung, der aktuelle Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) und der aktuelle Freistellungsbescheid vom Finanzamt)
  • eine klare Darstellung der Projektziele und Maßnahmen
  • eine Nachvollziehbarkeit des Projektbedarfs
  • ein Finanzierungsplan, der die Notwendigkeit der Maßnahmen des Projektes darstellt (Die Kosten sind differenziert aufgeschlüsselt.)
  • der Anteil ehrenamtlich geleisteter Arbeit im Projekt
  • Einhaltung der Förderrichtlinien (Formal und Inhaltlich)

Insgesamt möchten wir, möglichst viele verschiedene Organisationen und verschiedene Bereiche der Integrationsarbeit bei der Förderung aus dem Projektfonds unterstützen. Bei gleicher Qualität des Antrags erhalten Organisationen, die bisher noch kein Projekt durch den Projektfonds bewilligt bekommen haben, deshalb den Vorzug

Nach Einreichung des Projektantrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und spätestens nach vier Wochen eine schriftliche Bewilligung / Ablehnung von uns.

5.4 Abweichungen vom Projektantrag

Es können nur Ausgaben erstattet werden, die im Kostenplan aufgeführt sind und genehmigt/bewilligt wurden. Bei den einzelnen Posten darf es zu max. 20% Abweichungen kommen. Bei größeren Abweichungen besteht die Möglichkeit, einen Umwidmungsantrag per E-Mail zu stellen. Dieser muss folgende Informationen enthalten: Welche Änderungen werden geplant, Begründung der Notwendigkeit der Änderung, einen neuen Kostenplan mit beantragten Änderungen als Excel-Datei im Anhang. Der neue Kostenplan ist wirksam, sobald dieser vom House of Resources schriftlich (per E-Mail) bewilligt wurde.


Förderungen

Mikroprojekte

Der Projektfonds des House-of-Resources vergibt Mittel für kleine Projekt mit den Schwerpunkten: Inklusion, Partizipation, Anti-diskriminierung und Migration.

Einzelmaßnahmen

Wir fördern Maßnahmen zur internen Weiterentwicklung und Stärkung von Organisationen. Darunter fallen auch Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Mittel für Gründungsunterstützung.

Antragsformulare